- Schutz vor Radon ist Gesundheitsvorsorge -
-Radonkurzinformation-
Was ist Radon ?
Radon ist ein Edelgas, das in ganz Deutschland vorkommt, es
ist in unterschiedlichster Konzentration in der Erde und der Luft.
Was macht Radon ?
Radon wurde von der WHO seit 1988 als krebserregend eingestuft.
Radon ist, nach Rauchen, zweitwichtigster Faktor für Entstehung von Lungenkrebs.
Bei Nierauchern: wichtigster Faktor für Entstehung von Lungenkrebs.
Wo befindet sich Radon ?
Radon sammelt sich besonders in Erdgeschosswohnungen,
Kellerwohnungen,
Wohnungen in Hanglage,
Altbauten und Bauten auf unbefestigten Kellerböden (z.B. Lehm)
Sind Sie von Radon betroffen?
Jeder kommt grundsätzlich täglich damit in Berührung.
Die Konzentration von Radon auf den Menschen ist von den Gegebenheiten in seinem Umfeld abhängig.
Wieviel Radon ist in Ihrem Umfeld ?
Anhand dieser Karte können Sie eine wissenschaftliche Vorhersage für Ihre Stadt oder Ihren Ort nachsehen:
Radonbelastung in Rheinland-Pfalz
auf gda-wasser.rlp-umwelt.de
Orte und Städte in Rheinland-Pfalz:
Liste der betroffenen Orte und Städte:
www.radonpruefung.de
Bitte beachten Sie, dass nicht für jede der hier genannten Städte oder Gemeinden Radon-Messwerte vorliegen und dass die Messwerte lokal schwanken können.
Zudem können auch in Gemeinden, die hier nicht erwähnt sind, hohe Radonwerte auftreten.
Die vollständige Liste (Deutschland) können Sie im Internet einsehen unter:
www.bfs.de
Was können Sie tun um sich und Ihre Familie oder ihren Arbeitnehmer zu schützen?
Dazu biete ich als Zertifizierte Radonfachperson eine Lokalisierung Ihrer Radonbelastung mit anschließender Beratung an.
Gibt es Gesetzliche Vorschriften ?
Richtlinie EURATOM 2013/59 von Dezember 2013
*Mitgliedstaaten (Deutschland) müssen Vorgaben bis Februar 2018 umsetzen; Referenzwert: 300 Bq/m³
Strahlenschutzgesetz Deutschland zum 31.12.2018
Strahlenschutzgesetz § 124: Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
„Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222
Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen beträgt
300 Bqm/³.“
Strahlenschuzgesetz §126: Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
„Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222
Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen beträgt
300 Bq/m³
Quellenangabe: www.bfs.de